Abrechnung Physiotherapie bei Privatpatienten
Wie läuft die Abrechnung bei Privatpatienten?
Als Privatpatient erhältst Du nach Abschluss Deiner physiotherapeutischen Behandlungen eine Rechnung direkt von der Praxis, die Du anschließend bei Deiner privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle einreichen kannst.
Die Erstattung hängt vom individuellen Tarif Deines Versicherungsvertrags ab.
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten vollständig oder anteilig, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Hauptunterschied zu gesetzlich versicherten Patienten
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung bei Privatpatienten nicht direkt über die Krankenkasse, sondern über den Patienten selbst.
Das bedeutet: Du bezahlst zunächst die Rechnung der Praxis und reichst sie anschließend bei Deiner privaten Krankenversicherung ein. Während gesetzlich Versicherte eine feste Zuzahlung pro Rezept leisten, hängt die Höhe der Kostenübernahme bei Privatversicherten von Deinem individuellen Vertrag ab.
Einige Tarife erstatten den vollen Betrag, andere nur einen Teil. Daher lohnt sich vor Beginn der Therapie ein kurzer Blick in Deine Versicherungsbedingungen.
Wie läuft die Abrechnung in der Physiothek?
In der Physiothek Guntermann rechnen wir physiotherapeutische Leistungen für Privatpatienten nach der aktuellen Preisliste der Bundesbeihilfe ab. Diese Preise liegen deutlich unter den bundesweit empfohlenen Preisrichtlinien für die Physiotherapie.
Mit dem Beginn Deiner Therapie bei uns akzeptierst Du diese Preise. Bitte prüfe daher vor deiner Terminvereinbarung, ob Deine private Krankenversicherung die Kosten in dieser Höhe übernimmt.
Für Rückfragen zur Abrechnung steht Dir unser Praxisteam jederzeit telefonisch oder persönlich an der Rezeption zur Verfügung. Gerne helfen wir Dir bei Fragen weiter.
Kostenunterschiede und Zuzahlungen verstehen
Während Privatpatienten ihre Rechnungen selbst einreichen, müssen gesetzlich Versicherte in der Regel eine Zuzahlung zur Physiotherapie leisten.
Wenn Du wissen möchtest, wann und in welcher Höhe diese anfällt, lies gern unseren ausführlichen Artikel „Muss ich für Physiotherapie zuzahlen?“.
Dort findest Du alle wichtigen Informationen zu gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen.