Muss ich für Physiotherapie zuzahlen?
Wann eine Zuzahlung fällig wird
In Deutschland müssen gesetzlich Versicherte in der Regel eine Zuzahlung für Physiotherapie leisten, sobald sie ein ärztliches Rezept erhalten.
Diese Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse du versichert bist.
Sie entfällt nur, wenn du von der Zuzahlungspflicht befreit bist.
Höhe der Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten
Die Zuzahlung besteht aus zwei Teilen:
- Rezeptgebühr: 10 Euro pro Verordnung (einmalig)
- Eigenanteil pro Behandlung: 10 % der Kosten der verordneten Leistung
Beispiel:
Erhältst du 6 Behandlungen à 25 Euro (Gesamtkosten: 150 Euro), zahlst du:
Rezeptgebühr: 10 Euro
Eigenanteil: 15 Euro (10 % von 150 Euro)
Gesamt-Zuzahlung: 25 Euro
Befreiung von der Zuzahlung
Du kannst von der Zuzahlungspflicht befreit werden, wenn du eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht hast.
Diese liegt bei:
- 2 % des Bruttojahreseinkommens (allgemein)
- 1 % des Bruttojahreseinkommens für chronisch Kranke
Die Befreiung musst du bei deiner Krankenkasse beantragen. Sobald sie genehmigt ist, erhältst du eine Bescheinigung, die du in unserer Praxis vorlegen kannst.
Unterschiede für Privatpatienten
Für Privatversicherte gelten andere Regelungen:
- Du erhältst die Rechnung von unserer Physiotherapiepraxis.
- Je nach Tarif übernimmt deine private Krankenversicherung die Kosten ganz oder teilweise.
- Manche Tarife haben Selbstbehalte oder jährliche Höchstbeträge.
Es lohnt sich, vor Beginn der Therapie bei deiner Versicherung nachzufragen, welche Leistungen genau abgedeckt sind.
Häufige Fragen zur Zuzahlung
Muss ich auch für eine Folgeverordnung erneut zahlen?
Ja, für jede neue Verordnung wird die Zuzahlung separat berechnet.
Muss ich bei Hausbesuchen mehr zahlen?
Die Kosten für Hausbesuche sind im Rezeptpreis enthalten. Der Eigenanteil erhöht sich entsprechend.
Gilt die Befreiung auch für andere Therapien?
Ja, eine Zuzahlungsbefreiung gilt für alle ärztlich verordneten Heilmittel, nicht nur für Physiotherapie.
Tipp: Wenn du häufig Behandlungen benötigst, kann es sich lohnen, die Belastungsgrenze frühzeitig zu prüfen und einen Befreiungsantrag zu stellen.